Rückerstattungsrichtlinien
Wir bei BodyBloom möchten, dass unsere Mitglieder zufrieden sind. Dennoch gibt es klare Regeln, wann eine Rückerstattung möglich ist – und wann nicht. Bitte beachte folgende Bestimmungen:
1. Allgemeine Grundsätze
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Eine Rückerstattung von bezahlten Mitgliedsbeiträgen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
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Eine Nichtnutzung des Angebots (z. B. aus Zeitgründen, Motivationsverlust oder ohne Abmeldung) berechtigt nicht zur Rückerstattung.
2. Kulanzregelung bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft
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Bei länger andauernder gesundheitlicher Einschränkung (z. B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) kann:
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die Mitgliedschaft pausiert (verlängert) oder
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teilweise rückerstattet werden, sofern der Zeitraum nicht nutzbar war.
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Voraussetzung ist ein ärztliches Attest und ein schriftliches Gesuch.
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Eine Rückerstattung erfolgt anteilsmässig, ab dem Datum der schriftlichen Meldung und nicht rückwirkend.
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Bei Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20CHF abgezogen.
3. Umzug
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Bei einem Umzug an einen neuen Wohnort, der mehr als 30 km entfernt vom Studio liegt, kann die Mitgliedschaft:
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vorzeitig gekündigt oder
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an eine andere Frau übertragen werden (nur mit Zustimmung des Studios).
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Voraussetzung ist ein Meldeauszug oder anderer Nachweis über den Umzug.
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Bereits bezahlte Beiträge können anteilsmässig rückerstattet werden, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
4. Rücktritt vor Vertragsbeginn
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Tritt das Mitglied vor dem ersten Trainingstermin vom Vertrag zurück, wird der bezahlte Betrag abzüglich einer Administrationspauschale von 20CHF zurückerstattet.
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Nach Beginn der Mitgliedschaft gilt der Vertrag als verbindlich (siehe Punkt 1).
5. Sonderfälle / Betriebsbedingte Rückerstattung
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Sollte BodyBloom gezwungen sein, das Angebot aus betrieblichen Gründen (z. B. Pandemie, Umbauten, Studio-Schliessung) über längere Zeit einzustellen, erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung oder Vertragsverlängerung.
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Kürzere Unterbrüche (< 7 Tage) berechtigen nicht zur Rückerstattung.
6. Vorgehen bei Rückerstattungsanträgen
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Rückerstattungsanträge müssen schriftlich per E-Mail oder Brief eingereicht werden, mit allen erforderlichen Nachweisen.